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Herpes – Impfung

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2023 alle Turnierpferde, analog zu den Influenza-Impfungen, halbjährlich gegen die Herpeserreger geimpft werden müssen. Zur Zeit diskutieren die Pferdezuchtverbände eine Impfpflicht für Zuchtbestände.

Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass für überregionale Zuchtveranstaltungen ebenfalls eine Impfpflicht für die teilnehmende Pferde erlassen wird. Für Zuchttiere die zu Veranstaltungen wollen, an denen auch Turniersportprüfungen zur Austragung kommen, z.B. Fohlenauktionen, wird eine Impfung gegen Herpes und Influenza wohl verpflichtend werden.

Um einen sicheren Impfschutz zu gewährleisten, ist es jedoch sinnvoll, wenn der gesamte Pferdebestand in einem Zuchtbetrieb geimpft wird. Die Tierseuchenkasse TSK Rheinland-Pfalz hat bereits am 21.05.2021 beschlossen, dass sie pro Impfung gegen den Herpeserreger 10.- € Zuschuss gewährt.

Der Tierbesitzer kann den Antrag nach EU Verordnung nicht selber bei der TSK stellen. Den Antrag müssen die ausführenden Tierärzte stellen. Die Antragsformulare sind im Internet bei der TSK herunter zu laden.
Sprechen Sie ihre Tierärzte an. Praktisch wäre eine Gutschreibung des Betrages auf der Tierarztrechnung. Die TSK Verwaltung hat zugesagt, dass die Tierärzte noch einmal über die Tierärztekammer auf diesen Zuschuss hingewiesen werden.
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