Warmblut
Stuten
Prädikatstute Zuchtelite
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Prädikatstute Zuchtelite
    
Richtlinien: Prädikat-Stute Zucht (ZE):

Der Titel Prädikatstute-ZE (Zucht-Elite) soll diejenigen Stuten auszeichnen, die aufgrund ihrer Herkunft, Qualität. Eigenleistung und besonders durch die sportlichen und züchterischen Leistungen der Nachkommen eine besondere Stellung innerhalb der Population des Zweibrücker-Reitpferdes einnehmen.
Für die Vergabe des Titels Prädikatstute ZE können sich alle in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragenen Stuten bewerben, die mindestens 3 Fohlen aufweisen können Der Titel Prädikatstute ZE wird in den Pferdepaß eingetragen. Die ausgezeichneten Stuten werden jährlich veröffentlicht. Der Titel Prädikatstute ZE muß vom Eigentümer/Besitzer beantragt werden.

Bei Erreichen von mindestens 100 Punkten im nachfolgend näher beschriebenen Punktesystem, wobei maximal 20 Punkte im Bereich Exterieurbewertung und maximal 20 Punkte im Bereich Eigenleistung Sport gewertet werden, kann der Titel Prädikatstute Z vergeben werden.
1. Exterieurbewertung
1.1. Eintragungsergebnis > 49 Punkte 5 Punkte
1.2. Elitestutenschauprämierung (Zulassung und Teilnahme) 5 Punkte
1.3. Bezirksstutenschauprämierung (1a oder 1b Prämierung) 5 Punkte
1.4. Verbandsstutenschauprämierung (1a oder 1b Prämierung) 5 Punkte
1.5. Bundesstutenschau (Nominierung und Teilnahme) 5 Punkte
2. Eigenleistung Sport
2.1. Stutenleistungsprüfung (Mindestnote 7,2) 5 Punkte
2.2. 3 L-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressurpferde oder Dressurprüfungen 5 Punkte
2.3. 3 L-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Springpferde oder Springprüfungen 5 Punkte
2.4. 3 L Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen 5 Punkte
2.5. 3 S-Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Dressur- oder Springprüfungen 5 Punkte
2.6. 3 M-Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen 5 Punkte
3. Zuchtleistung
3.1. je Fohlen (7 Tage)

5 Punkte

3.2 je eingetragene Tochter
3.2.1 Hauptstutbuch 5 Punkte
3.2.2 Verbandsprämienstute 10 Punkte
3.2.3 Staatsprämienstute 15 Punkte
3.3. je gekörter Sohn

15 Punkte

3.3.1.

zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 30-Tage-Test mit einer Mindestnote
von 7,5 abgelegt hat.

5 Punkte

3.3.2. zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 70-Tage-Test mit einem Index
von 100 Punkten bis 120 Punkten abgelegt hat
 5 Punkte
3,3.3. zusätzlich: je gekörter Sohn, der den 70-Tage-Test mit einem Index
von 120 Punkten und mehr abgelegt hat
10 Punkte
3.5. je Nachkomme, der sich für das Bundeschampionat qualifiziert hat
und teilgenommen hat
10 Punkte
3.6. je Nachkomme, der sich für das Finale des Bundeschampionats
qualifiziert hat, erhält weitere
10 Punkte
3.7. je Nachkomme, der in Turnierprüfungen der Klassen L /M mind. eine
Platzierung aufweist
5 Punkte
3.8. je Nachkomme, der in Turnierprüfungen der Klasse S mind. 1 Platzierung
aufweist
10 Punkte

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