- Züchterbrief 07-2010
- Goldener Zweibrücker Herbst 2010
- Körjahrgang 2010
- Sommerfest der Pony- und Kaltblutzüchter
- Es muss gechippt werden -Microchip für alle Fohlen
- Seite als PDF
- Bestellformular Transponder
- Terminübersicht
- Züchterbrief 04-2010
- Wichtiges zum Beginn der Zuchtsaison 2010
- Züchterbrief 1-2010
- Beitrags- und Gebührenordnung
- Richtlinien für die Auswahl und Anerkennung von Staatsprämienstuten
- Erfolgslisten unserer PZ Reiter und Pferde
- Die Züchterprämie

- Jungzüchterwettbewerb 2010 im PZ
- Weltmeisterschaften der Jungzüchter in Irland 2009
- Jungzüchter im Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar
- Die Jungzüchter in Rheinland-Pfalz-Saar formieren sich!
- Satzung und Zuchtbuchordnung
    

Richtlinien für die Auswahl und Anerkennung von Staatsprämienstuten

Der Titel „Staatsprämienstute“ ist ein Prädikat des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, die Zuchtbasis der Pferdezucht durch Stuten mit gutem Exterieur, Interieur und Leistungsveranlagung zu festigen und zu erweitern. Dabei ist die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauende konsequente Selektionsmaßnahmen von zunehmender Bedeutung.

Für die Vergabe der Auszeichnung „Staatsprämienstute“ müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Eigentümer der Stute muss Mitglied im Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. oder im Verband der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung e.V. / Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz-Saar sein.
 
2. Die 4 bis 8 jährige Stute muss :

1.1. von einer Zuchtbescheinigung des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar e.V. oder des Verbandes der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung e.V. / Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz/Saar begleitet sein.
 
1.2. als 3- oder 4-jährige Stute (Isländer bis 5-jährig) anlässlich einer zentralen Zuchtbuchaufnahme in das Stutbuch I des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar e.V. oder des Trakehnerverbandes eingetragen und
 
1.3. mindestens mit der Durchschnittsnote 7.5 bewertet worden sein, sowie
 
1.4. aus der Befruchtung eines in Rheinland-Pfalz/Saarland anerkannten Hengstes ein lebendes Fohlen bei Fuß bzw. aufgezogen haben.

3. Über die in Ziff. 1. und 2. aufgeführten allgemeinen Bedingungen müssen bei den einzelnen Rassen folgende Leistungsnachweise vorliegen:

1.5. Reitpferderassen
Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegten Zuchtstutenprüfung gemäß der gültigen Richtlinie des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar oder Eigenleistungsprüfung nach §§ 330 und 332 sowie 340 und 341 der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) oder Platzierungen im Turniersport mindestens dreimal an 1. bis 3. Stelle in Dressur-, Spring-, oder Geländepferdeprüfungen der Kl. L oder höher oder dreimal an 1. bis 3. Stelle in Gebrauchsprüfungen für Einspänner der Kl. M.
 
1.6. Deutsches Kaltblut
Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegten Zuchtstutenprüfung gemäß der gültigen Richtlinie des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar bzw. den Vorgaben der Zuchtverbandsordnung (ZVO).
1.7. Reitpony- und Kleinpferderassen

Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegten Zuchtstutenprüfung gemäß der gültigen Richtlinie des Pferdezuchtverbandes Rheinland-Pfalz-Saar bzw. den Vorgaben der Zuchtverbandsordnung (ZVO). Stuten der Rasse Shetlandpony – Minityp (unter 86 cm bei Erstmessung ) können den Titel StPrSt auch ohne abgelegte Leistungsprüfung erhalten.

1.8. Islandponys
Erfolgreich abgelegte gerittene FIZO-Prüfung nach den gültigen Bestimmungen der Förderation Europäischer Islandpferde Freunde mit einer Mindestnote von 7,5.

Die aufgeführten Bedingungen treten mit Wirkung vom 1.1.2009 in Kraft.

Die Pferdezüchtervereinigungen teilen dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz die in Frage kommenden Stuten bis zum 30. September eines jeden Jahres mit und legen gleichzeitig die notwendigen Unterlagen vor. Das Ministerium prüft die Richtigkeit der Unterlagen, stellt die Urkunden aus und übergibt sie bei zentralen Veranstaltungen.

Über die Verleihung des Titels „Staatsprämienstute“ wird eine Urkunde ausgestellt. Der Titel STAATSPRÄMIENSTUTE (StPrSt) wird vor dem Namen geführt.

zurück

© Pferdezuchtverband R-P-S 2001 - 2010